Zusammenfassung des „Executive Summary“ der Studie „Kostenvergleich von verschiedenen Therapieformen gegen Enuresis nocturna“

 

Enuresis nocturna liegt vor, wenn Kinder ab dem 5. Lebensjahr an mindestens zwei Nächten pro Monat einnässen

Enuresis nocturna ist die häufigste Störung im Kindesalter. Allein in der Schweiz sind pro Jahr rund 70‘000 Kinder und Jugendliche betroffen
Bei einer Desmopressintherapie sind die Rückfallquoten sehr hoch, während Alarmsysteme bei über der Hälfte der Kinder zu einem Rückgang des
Bettnässens während und auch nach Abbruch der Behandlung führen und somit eindeutig nachhaltiger sind.

Spätestens wenn der Therapieerfolg in die Analyse miteinbezogen wird, erweisen sich die Weckapparate als deutlich kostenwirksamer als die medikamentösen Therapien.

In der Schweiz werden im Status quo jährlich rund CHF 27.4 Mio. für die Therapie von Enuresis aufgewendet – Würden für die Behandlung ausschliesslich die Weckapparate RAPIDO-SEC® verwendet, würde dies zu jährlichen Kosteneinsparungen in Höhe von CHF 12 Mio führen (+44%)
Noch beeindruckender: zusätzlich zu den geringeren Kosten würden beinahe doppelt so viele Personen (21’000) trocken als im Status quo.

Auf den Punkt gebracht

 

  • Behandlungen mit dem Weckapparat versprechen längerfristig den grösseren Erfolg als Pharmakotherapien (v.a. viel geringere Rückfallquote)
  • Die Kosten-Effektivitäts-Analyse zeigt deutlich, dass die Behandlung mit dem Weckapparat zusätzlich auch am Günstigsten ist

Kosten / KK-Leistungen

Der RAPIDO-SEC®-Weckapparat ist normalerweise zur Miete erhältlich. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Krankenkassen aus verschiedenen Gründen nichts mehr an einen Kauf dazuzahlen.

 

Unser Mietpreis Kassenleistungen Patientenleistungen
Miete 1. – 70. Tag Fr. 4.30 pro Tag Fr. 0.30 pro Tag Fr. 4.00 pro Tag
Miete ab 71. Tag Fr. 2.80 pro Tag Fr. 0.30 pro Tag Fr. 2.50 pro Tag

 

Es ist zu beachten, dass in unseren Mietpreisen alle Service-Kosten und die Aufwendungen für zusätzliches Material eingeschlossen sind, inkl. MWST.

 

Die Mietrechnungen sind uns direkt zu bezahlen, der Patient erhält von seiner Krankenkasse bei Vorweisung des vom Arzt abgestempelten Bestellscheins oder des Arztrezeptes mit unserer Rechnung einen Teil zurückvergütet. Dies hängt von der Art der Versicherungsleistung ab, welche der Patient mit seiner Kasse abgeschlossen hat.

 

Die Wecktherapie ist auf der MiGel (Mittel- und Gegenstandsliste) des BAG.